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Besuch im Bundesgericht Covington (Kentucky). Auf dem Programm steht die Besichtigung des nagelneuen Gerichtsgebäudes, Teilnahme an einer Verurteilung, und Diskussion mit Richter Bertelsmann und Vertretern der Staatsanwaltschaft.
Das Gebäude ist bemerkenswert, um nicht zu sagen neiderweckend. Erstens sind die amerikanischen Gerichtssäle ohnehin filmreif was die Größe und Ausstattung anbelangt, und zweitens hat man hier die neueste Technik eingebaut, wie man sie sich nur wünschen kann. Jeder Arbeitsplatz incl. der Tische, an denen die Anwälte sitzen, ist mit 17-Zoll Flachbildschirmen ausgestattet, man kann ohne daß man es vorbestellen muß jede Form von Medium (Datei, Video, Bild, Dia, Foto, etc.) sowohl im Gerichtssaal auf eine Leinwand projizieren, als auch gleichzeitig in den Monitoren betrachten.
Zur Sache: zur Verurteilung stand ein ca. 45 bis 50 Jahre alter Mann, der seit langer Zeit immer wieder straffällig geworden ist. Er fuhr immer wieder betrunken Auto, lief mit einer geladenen Schußwaffe auf den Straßen herum, und bedrohte damit Passanten und Anwohner. Bis dato wurden diese Vergehen immer vor dem Gericht des Bundesstaates abgehandelt, und wegen der notorischen Überfüllung der Gefängnisse und sonstiger Aspekte kam er immer mit Bewährungsstrafen oder kurzen Haftzeiten davon. Die Staatsanwaltschaft und Polizei hatte "die Nase voll", und wollte ihn aus dem Verkehr ziehen. Also klagte man ihn bei nächster Gelegenheit zum Bundesgericht an. Das ist möglich, weil die verwirkten Straftaten auch Vergehen gegen Bundesrecht sind, und sich hieraus die Zuständigkeit des Bundesgerichtes ergibt. Wo ist der Unterschied, wird man sich fragen? Der Unterschied liegt darin, daß es für die Bundesgerichte "guidelines" gibt, aus denen sich die zu ermittelnde Strafe ergibt. Das läuft wie bei einem modernen Bewertungssystem mit allerlei Zu- und Abschlägen, letztlich zum Verhängnis wurde ihm die elend lange Liste von nicht verbüßten Vorstrafen. Gestern noch ein freier Mann, wenn auch Alkoholiker und nicht ungefährlich, fand sich der Verurteilte jetzt für einen erheblichen Rest seines Lebens hinter Gittern wieder. Vorzeitige Entlassung ist zwar möglich, aber in geringerem Umfang. So kann es gehen im Leben.
Die Staatsanwältin hat in der anschließenden Diskussion hierüber auch ungeniert zugegeben, daß es ihr bewußt und von ihr gewollt war, ihn für lange Zeit hinter Gitter zu bringen, da man es leid war ihn immer wieder auf freiem Fuß anzutreffen.
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