Im Rahmen dieses Austauschprogramms findet zwei Mal jährlich ein gegenseitiger Besuch von Juristen in der jeweiligen Partnerstadt statt. Teilnehmen können alle Juristen, d.h. neben Rechtsanwälten auch Richter, Staatsanwälte, Notare und alle anderen juristisch tätigen und interessierten Berufsangehörige.
Zunächst als ungewöhnlich betrachtet, aber dann von fast allen Teilnehmern positiv bewertet wurde die Tatsache, daß das Programm auf "homestay-Basis" durchgeführt wird. d.h. die Gäste wohnen in den Familien der Gastgeber.
Dies ist für die amerikanischen Kollegen weit einfacher, da im Vergleich zu München dort nahezu paradiesische Wohn- und Platzverhältnisse herrschen. Aus diesem Grund werden auch immer Gastgeber in München mit ausreichendem Wohnraum gesucht, die für eine Woche eine/n Kollegen/Kollegin aufnehmen können und wollen.